Beeintrage ein Visum
Visumpflicht:
Wir Ausländer benötigen zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich ein Visum. Schau dir hier die Liste von Länder an, die ein Visum brauchen Link
Visumerteilung im Ausland:
Die Erteilung eines Visums für Deutschland im Ausland erfolgt durch die deutschen Auslandsvertretungen (Botschaften und Generalkonsulate).
Wenn Sie schon hier sind, haben Sie diesen Schritt wahrscheinlich schon gemacht.
Visumsverlängerung:
Eine Visumsverlängerung in Deutschland muss bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden, die sich am aktuellen Wohnort befindet. Die Bearbeitungszeit kann bis zu einem Monat dauern, daher sollte der Antrag frühzeitig, etwa zwei Monate vor Ablauf des aktuellen Visums, gestellt werden. Es ist wichtig, dass der Lebensunterhalt für die Dauer der Verlängerung gesichert ist und alle erforderlichen Unterlagen, wie ein gültiger Pass, Finanzierungsnachweise und eine Krankenversicherung, vorgelegt werden.
Notwendige Unterlagen:
- Pass mit gültigem Visum (mindestens 3 Monate über das geplante Ausreisedatum hinaus gültig).
- Vollmacht (falls der Antragsteller nicht persönlich erscheinen kann).
- Ausgefüllter Antrag auf Verlängerung eines Schengen-Visums.
- Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts.
- Nachweis über eine ausreichende Krankenversicherung.
- Sonstige Nachweise, die die Verlängerung begründen (z.B. bei geschäftlichen oder beruflichen Aufenthalten).
Antragstellung:
Der Antrag auf Verlängerung muss bei der Ausländerbehörde eingereicht werden, die für den aktuellen Wohnort zuständig ist.
Bearbeitungszeit:
Die Bearbeitung kann bis zu einem Monat dauern. Es ist ratsam, den Antrag frühzeitig zu stellen, um Verzögerungen zu vermeiden.
Bleiberecht während der Bearbeitung:
Während der Bearbeitung des Antrags ist es wichtig, in Deutschland zu bleiben. Reisen in andere Schengen-Länder sind in dieser Zeit nicht gestattet.
Kosten:
Die Verlängerung eines Schengen-Visums ist in der Regel kostenpflichtig. Es können Gebühren von 30 Euro anfallen. In bestimmten Fällen, wie z.B. bei höherer Gewalt oder humanitären Gründen, kann die Verlängerung kostenlos sein.
Sonderfälle:
Bei verspäteter Einreise oder wenn das Visum nicht ausgeschöpft wurde, kann eine Verlängerung ebenfalls möglich sein, wenn die oben genannten Bedingungen erfüllt sind.
Aufenthaltserlaubnis:
Statt einer Verlängerung des Visums kann auch eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.
Weitere Informationen:
Für detaillierte Informationen und spezifische Anforderungen ist es ratsam, sich an die zuständige Ausländerbehörde oder einen Rechtsanwalt für Migrationsrecht zu wenden.