In Deutschland arbeiten

Um hier in Deutschland arbeiten zu können, benötigen Sie einen Aufenthaltstitel, der die Erwerbstätigkeit erlaubt. Dieser wird meist bei der Ausländerbehörde beantragt.

Studenten:

Ausländische Studenten dürfen in Deutschland neben dem Studium arbeiten.


  • Sie dürfen bis zu 140 volle Tage oder 280 halbe Tage pro Jahr ohne Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit arbeiten.
     - Ein halber Tag zählt bis zu vier Stunden.
  • Für jede Beschäftigung, die darüber hinausgeht, ist eine Zustimmung der Ausländerbehörde (und ggf. der Arbeitsagentur) erforderlich.
  • Studentische Jobs an der Uni (z. B. als wissenschaftliche Hilfskraft) werden oft nicht auf dieses Kontingent angerechnet.
  • Wichtig: Bei einem Einkommen über 556 € pro Monat (Stand 2025) müssen Studierende Sozialversicherungsbeiträge zahlen.

Welche Dokumente sie brauchen:

  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis
    - Grundvoraussetzung für alle.
  • Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis
    - Für Nicht-EU-Bürger ist dies entscheidend.
  • Arbeitsvertrag
    - Ein unterschriebener Vertrag mit deinem Arbeitgeber ist oft Voraussetzung für den Aufenthaltstitel..
  • Sozialversicherungsausweis
    - Wird bei der ersten Anstellung in Deutschland erstellt.
  • Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID)
    - Wird automatisch nach der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt vergeben.
  • Krankenversicherung
    - Pflicht in Deutschland. Du musst bei einer Krankenkasse versichert sein.
  • Bankverbindung (IBAN)
    - Für die Gehaltsüberweisung.

Asylbewerber:

Asylbewerber in Deutschland dürfen grundsätzlich nach einer Wartefrist von drei Monaten arbeiten, wenn sie nicht in einer Aufnahmeeinrichtung leben müssen.
Für Menschen, die in einer Aufnahmeeinrichtung wohnen, verlängert sich diese Frist auf sechs Monate. Sie benötigen eine Arbeitserlaubnis, die bei der Ausländerbehörde beantragt werden muss.

Fachkräfte mit Hochschulabschluss:

Für Fachkräfte mit Hochschulabschluss gibt es seit 2012 die Blaue Karte EU, die einen erleichterten Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht, wenn bestimmte Gehaltsgrenzen erreicht werden.

Weiterer Hinweis:

Für manche Berufsgruppen ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich.