Wollen Sie einen Asylantrag machen?
Asyl in Deutschland ist ein durch das Grundgesetz garantiertes Recht für politisch Verfolgte. Das bedeutet, dass Menschen, die aufgrund ihrer Rasse, Nationalität, Religion, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe in ihrem Herkunftsland Verfolgung befürchten müssen, in Deutschland Schutz suchen können
Ablauf des Asylverfahrens:
1. Antragstellung:
Asylsuchende müssen ihren Antrag bei einer zuständigen Behörde stellen, wie der Polizei, Ausländerbehörde oder dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
2. Registrierung:
Nach der Antragstellung werden die persönlichen Daten erfasst, Fotos gemacht und Fingerabdrücke genommen.
3. Anhörung:
Die Asylsuchenden werden vom BAMF angehört, um ihre Fluchtgründe detailliert darzulegen.
4. Entscheidung:
Das BAMF prüft den Antrag und entscheidet, ob der Antragsteller als Flüchtling anerkannt wird oder ob ein anderer Schutzstatus gewährt wird.
5. Schutzformen:
Mögliche Schutzformen sind Asylberechtigung nach Artikel 16a GG, Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz oder ein Abschiebungsverbot.
6. Aufenthaltstitel:
Anerkannte Asylbewerber und Flüchtlinge erhalten in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis.
Wichtige Punkte:
- Das Asylrecht ist in Deutschland ein Grundrecht.
- Asylbewerber haben Anspruch auf ein faires Asylverfahren.
- Die Entscheidung über den Asylantrag wird auf Grundlage des Asylgesetzes getroffen.
- Es gibt verschiedene Schutzformen, die im Asylverfahren geprüft werden.
- Das BAMF ist die zuständige Behörde für die Bearbeitung von Asylanträgen.
- Die Bundesländer sind für die Unterbringung und soziale Betreuung der Asylsuchenden zuständig.
- Es gibt auch das Konzept der sicheren Drittstaaten, bei denen ein Asylantrag in Deutschland in der Regel nicht gestellt werden kann.
- Asylsuchende aus sicheren Herkunftsstaaten haben meist keinen Anspruch auf Asyl.
- Die Zahlen der Asylanträge in Deutschland variieren je nach aktueller Lage in den Herkunftsländern.